Das Kölner Oberlandesgericht hat festgelegt, dass eigene AGBs von eBay-Verkäufern nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnungsfähig sind, bloß weil sie von denen des Auktionshauses abweichen.
[weiterlesen im neuen ebayuserblog...]
Donnerstag, 26. Juni 2008
Eigene AGB's bei eBay - Verkäufern
Labels:
eBay-Regeln,
Kaufen,
Rechtliches,
Verkaufen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen