Wer bei eBay als Käufer Schnäppchen gemacht hat, weil der Verkäufer die Waren bei der Einfuhr nach Deutschland nicht versteuert hat, der musste bisher nicht mit besonderen Konsequenzen rechnen. Ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes (Aktenzeichen: 7 K 422/04) ändert das jetzt.
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Sonntag, 15. Juni 2008
Käufer kann bei unversteuerten Waren haftbar gemacht werden
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Kaufen,
Rechtliches
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