Es gibt ein neues Urteil zum Thema Garantie und Fernabsatzgesetz.
Offenbar hat ein gewerblicher Verkäufer versucht, seine Garantie-Pflichten zu umgehen, indem er in seine Artikelbeschreibung den Passus "Verkauf nur an Gewerbetreibende" aufgenommen hat.
[weiterlesen im neuen ebayuserblog...]
Donnerstag, 19. Juni 2008
Ausschlussklausel "Verkauf nur an Gewerbetreibende"
Labels:
Kaufen,
Rechtliches,
Verkaufen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen